Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

§ 1 Allgemeines

Allen Leistungen im Rahmen von Schulungsveranstaltungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen der Megatron Professional IT-Services GmbH zugrunde. Durch die Beauftragung bzw. Anmeldung werden die vorliegenden Geschäftsbedingungen anerkannt.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Eigenschaftszusicherungen liegen nur vor, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

 

§ 2 Haftung

Alle Schulungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Ein aufmerksamer Teilnehmer kann die Schulungsziele erreichen. Ein Schulungserfolg wird nicht garantiert.

Megatron Professional IT-Services GmbH übernimmt keine Gewähr für die Funktion dargestellter Programme, Verarbeitungsschritte oder von Teilen derselben. Insbesondere übernimmt die Megatron Professional IT-Services GmbH keinerlei Haftung für eventuelle aus dem späteren Gebrauch resultierende Folgeschäden, wie z.B. Leistungseinbußen, Lizenzverpflichtungen oder entgangenen Gewinn.

Die Megatron Professional IT-Services GmbH haftet nur für Schäden, unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung, soweit die Megatron Professional IT-Services GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Im Falle von Fahrlässigkeit ist die Haftung von Toolmaker, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, es sei denn, es handelt sich um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Im Übrigen ist die Haftung bei Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Alle Schadensersatzansprüche verjähren im Fall der vertraglichen wie auch außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres nach Entstehen des Anspruchs und Kenntnis der Anspruchsgrundlage, außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Personenschäden.

 

§ 3 Copyright und Schutzrechte

Die im Rahmen der Veranstaltungen ausgehändigten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung von der Megatron Professional IT-Services GmbH und der jeweiligen Referenten vervielfältigt, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, zum Download/Kopieren bereitgestellt, oder gewerblich genutzt werden.

Die Megatron Professional IT-Services GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die in der Schulung erwähnten und benutzten Produkte, Verfahren oder sonstige Namen frei sind von Schutzrechten Dritter.

 

§ 4 Datenschutz

Hinweis nach § 33 BDSG: Der Auftraggeber ist verpflichtet jeden von ihm angemeldeten Teilnehmer darauf hinzuweisen, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsverbindung gespeichert werden und die Zustimmung zur Speicherung einzuholen.

 

§ 5 Sonstiges

Angegebene Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt das für die Megatron Professional IT-Services GmbH zuständige Gericht.

 

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Klauseln nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch Bedingungen ersetzt, die dem Zweck des Vertrags so weit wie möglich Rechnung tragen.

 

Bedingungen für offene Schulungen

§ 1 Buchung

Eine schriftliche oder elektronisch (via Internet) aufgegebene Buchung durch den Kunden bzw. Teilnehmer des Kunden ist für diesen verbindlich. Der Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Schulung entsteht jedoch erst, wenn die Megatron Professional IT-Services GmbH die Teilnahme unter Angabe des Kurses samt Termin und mit dem Namen des/der Teilnehmer schriftlich bzw. per E-Mail bestätigt. Erhält der Kunde keine Buchungsbestätigung, kann er nicht davon ausgehen, dass die Buchung in Ordnung geht.

 

§ 2 Forderungen von der Megatron Professional IT-Services GmbH

Alle Rechnungen für offene Schulungen sind spätestens 7 Tage vor Beginn der Schulung fällig. Wenn am Werktag vor der Schulung kein Zahlungseingang bei der Megatron Professional IT-Services GmbH vorliegt, kann die Megatron Professional IT-Services GmbH den angemeldeten Teilnehmer von der Schulung ausschließen.

 

§ 3 Absagen durch Teilnehmer

Ein Teilnehmer kann bis zu 15 Tagen vor Beginn der Schulung ohne Angabe von Gründen und ohne Stornokosten von seiner Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Entscheidend ist der Zugangstermin bei der Megatron Professional IT-Services GmbH. Bei Rücktritt 14 Tage oder weniger vor Beginn werden 50% der gebuchten Schulung berechnet. Wenn die Nichtteilnahme durch eine unerwartete schwere gesundheitliche Beeinträchtigung verursacht wird und der Teilnehmer eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegt, kann der Teilnehmer die Schulung innerhalb eines Jahres ohne erneute Berechnung antreten oder seine Buchung auf einen Kollegen übertragen.

 

§ 4 Absagen durch die Megatron Professional IT-Services GmbH

Bei plötzlicher Erkrankung der Trainerin/des Trainers, einer zu geringen Anzahl Anmeldungen oder unzumutbaren Ereignissen (höherer Gewalt) kann die Megatron Professional IT-Services GmbH die Schulung ohne Einhaltung von Fristen bis zum Zeitpunkt des Beginns absagen. Die Megatron Professional IT-Services GmbH verpflichtet sich in diesem Fall, nach Wegfall des Grundes die Maßnahme nachzuholen. Nachgewiesene Kosten für die erste Anreise werden gegen Überlassung der Belege erstattet; bei Anreise mit dem PKW werden 0,30 € pro Entfernungs-Kilometer erstattet; fahren mehrere Teilnehmer in einem PKW, wird der Betrag nur einmal fällig. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 

Bedingungen für Inhouse-Schulungen (individuell für Kunden)

§ 1 Angebote von der Megatron Professional IT-Services GmbH

Unsere individuellen Angebote sind nur bis zu dem auf dem Angebot genannten Datum verbindlich und können in dieser Zeit vom Kunden jederzeit schriftlich angenommen werden.

 

§ 2 Absagen und Terminänderungen

Die Megatron Professional IT-Services GmbH behält sich Terminabsagen aus wichtigen Gründen (z.B. kurzfristiger krankheitsbedingter Ausfall des Referenten) vor; verpflichtet sich aber in diesem Fall, nach Wegfall des Grundes in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber die Maßnahme nachzuholen.

 

§ 3 Absagen/Rücktritt/Stornierung durch den Kunden

Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Ein Kunde kann bis zu 60 Tagen vor Beginn der Schulung ohne Angabe von Gründen und ohne Stornokosten von seiner Buchung zurücktreten. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn der Schulung sind die Kosten für die Vorbereitung des Kurses zu bezahlen plus 25% der gebuchten Teilnehmergebühren. Bei Rücktritt bis 15 Tagen vor Beginn sind die Kosten für die Vorbereitung des Kurses zu bezahlen plus 50% der gebuchten Teilnehmergebühren. Bei Rücktritt von weniger als 15 Tagen vor Beginn sind die Kosten für die Vorbereitung des Kurses zu bezahlen plus 75% der gebuchten Teilnehmergebühren.

 

§ 4 Schulungsunterlagen für Teilnehmer

Spätestens zwei Wochen vor Schulungsbeginn teilt der Auftraggeber der Megatron Professional IT-Services GmbH die Namen der Teilnehmer mit. Die dementsprechende Menge an Unterlagen wird während der Schulung ausgehändigt. Diese Unterlagen sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten

Die Megatron Professional IT-Services GmbH bzw. der Referent erhält für die Vorbereitung und Durchführung der Schulung alle vereinbarten und notwendigen Maßnahmen die volle Unterstützung des Auftraggebers um einen optimalen Erfolg zu erzielen.

Die Räumlichkeiten und technische Ausstattung (Beamer, Leinwand, Netzwerk, Kennwörter) für die Schulungsveranstaltung sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.

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